BASSIMIR, DR. JAUSEL & KRÄMER - Rechtsanwälte | Robert-Stolz-Str. 18 | 67433 Neustadt

Rechtsanwaltsgebühren

Immer wieder werden unsere Mitarbeiterinnen gefragt, was eine Beratung koste. Leider ist eine pauschale Aussage nicht möglich, da unser Honorar sich danach richtet, in welchem Umfang wir für Sie tätig werden.
Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Streitwert. Für ein erstes Beratungsgespräch bei Verbrauchern sieht § 34 RVG eine Kappungsgrenze bei € 190,- vor, d. h. für die erste Beratung dürfen nicht mehr als € 190,- zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet werden. Die Gebühren können aber selbstverständlich niedriger liegen.
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt die Versicherung unsere Gebühren in dem von Ihnen vertraglich vereinbarten Umfang. Oft wird eine Selbstbeteiligung vereinbart, so dass dieser Betrag von Ihnen zu tragen wäre. Unter Umständen kann Ihnen vom Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe bewilligt werden, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und Sie aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind unser Honorar zu bezahlen.


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BASSIMIR & KOLLEGEN - Rechtsanwälte

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